Strafe: 40 Euro Strafe bei Rynair ! Bordkarte nicht gedruckt (Wifka)

Bei dem Billigflieger müssen Passagiere ihre Bordkarte künftig beim Online-Einchecken selbst ausdrucken – doch das ist nicht immer möglich.

Beim irischen Billigflieger Ryanair müssen Passagiere ihre Tickets künftig selbst ausdrucken und für das Einchecken übers Internet extra bezahlen. Vom 20. Mai an fallen pro Person und Flug 5 Euro oder 5 Pfund zusätzlich an, wie das Unternehmen mitteilte. Für Kunden, die keine ausgedruckte Bordkarte vorweisen können, wird eine Strafgebühr von 40 Euro oder 40 Pfund fällig.Ryanair hat in den vergangenen Wochen angekündigt, dass bis Oktober alle Check-In-Schalter an den Flughäfen geschlossen werden und Reisende dann nur noch online einchecken können. Die bisherige Gebühr von 10 Euro oder 10 Pfund für das Einchecken am Schalter falle damit weg, sagte Ryanair-Sprecher Stephen McNamara. Von den neu eingeführten Kosten für das Online-Einchecken ausgenommen sind demnachWerbeangebote wie Ticketpreise von einem oder fünf Pfund.Spätestens am 1. Oktober soll das Personal dem Unternehmen zufolge nur noch für das Gepäck zuständig sein und ausnahmsweise zum Einsatz kommen, wenn es einen starken Andrang von Passagieren ohne selbst ausgedruckte Tickets gibt. Für die Reisenden fielen ab Herbst die Schlangen beim Einchecken weg, sagte McNamara. Außerdem könne Ryanair seine Kosteneinsparungen an die Kunden weitergebenWegen Einschränkungen beim Online-System werden allerdings viele Kunden ihre Tickets zum Zeitpunkt der Buchung gar nicht ausdrucken können und diesen Schritt möglicherweise später vergessen. Damit dürfte Ryanair relativ häufig die angekündigten Strafgebühren eintreiben können.McNamara zufolge erlaubt das Computersystem ein Einchecken frühestens 15 Tage vor dem Starttermin, die letzte Möglichkeit besteht vier Stunden vorher. Frühbucher – wegen der oft Monate im Voraus angebotenen Sparpreise also ziemlich viele Kunden – müssen die Website also ein zweites Mal besuchen, und Last-Minute-Reisende können der 40-Euro-Strafgebühr praktisch nicht entgehen.Ryanair bittet seine Passagiere bereits für zahlreiche Extras zur Kasse. Ende Februar hatte die Fluglinie bekanntgegeben, man denke auch über eine Bezahlung für die Benutzung der Bordtoilette nach.Unternehmenschef Michael O’Leary erwog außerdem einen Aufschlag für dicke Passagiere.

 

Quelle:Dueddeutsche.de

 

 

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Steuerprüfung:Bei Sreuerprüfung Privatbesuch nur bei Verdächtigen (Wifka)

 

 

Von wegen flächendeckende Prüfung: Die Bundesregierung will Reiche doch nicht automatisch und pauschal kontrollierenDie Pläne der Bundesregierung für eine schärfere Bekämpfung der Steuerhinterziehung werden Privatpersonen mit hohen Einkommen offenbar längst nicht so empfindlich treffen wie bisher angenommen. Das ergibt sich aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Demnach müssen Bürger mit einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro auch in Zukunft nur dann mit einer sogenannten Außenprüfung der Finanzbehörden rechnen, wenn gegen sie ein Verdacht besteht oder wenn sich aus ihren Unterlagen Ungereimtheiten ergeben. “Die Überprüfung der Personengruppe (…) wird nicht anlasslos erfolgen”, heißt es in dem Schreiben, das die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) unterzeichnet hat.Vor allem manche Sozialdemokraten hatten in den letzten Wochen durchaus den Eindruck erweckt, dass die Koalition nicht nur den Druck auf Steueroasen, sondern auch auf vermögende Privatpersonen im Inland erhöhen wolle. Offenbar waren die Äußerungen aber vor allem dem aufziehenden Bundestagswahlkampf geschuldet, denn für Bürger, die ihr Geld auf Konten in Deutschland deponieren, wird sich durch das Gesetzesvorhaben in der Praxis kaum etwas ändern. Auch künftig werden Außenprüfungen vor allem dann stattfinden, wenn die Behörden den Eindruck haben, dass im konkreten Fall etwas nicht stimmt. Automatische, willkürliche und flächendeckende Prüfungen wird es nicht geben”, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Sollten in der Öffentlichkeit andere Erwartungen geweckt worden sein, habe das nicht sein Haus zu verantworten.Nicht beantworten konnte Kressl die Frage, wie viele der etwa 30.000 Bürger mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro in den vergangenen Jahren außerplanmäßig überprüft wurden. Ihrem Schreiben zufolge gibt es lediglich Aufzeichnungen über die Zahl der Betriebsprüfungen bei “Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften”. Sie stieg von 1543 im Jahr 2006 auf 1612 im Jahr 2007 und 1770 im Jahr 2008 an.Scharfe Kritik an der Regierung übte der FDP-Finanzexperte Volker Wissing. “Einmal mehr waren Steinbrücks Worte größer als seine Taten: Anlasslose Steuerprüfungen hat es nicht gegeben, und es wird sie auch nicht geben”, sagte Wissing. Zudem hätten der Minister sowie seine Vorgänger Hans Eichel und Oskar Lafontaine allen “verbalen Ausfällen zum Trotz in mehr als zehn Jahren sozialdemokratischer Finanzpolitik nichts getan, um die Prüffrequenz in nennenswertem Umfang zu steigern”.

 

Quelle:SZ

 

 

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Waffenrecht: Einigung bei Verschärfung des Waffenrechts (Wifka)

Waffenbesitzer sollen stärker kontrolliert werden. Wer sich Kontrollen verweigert, muss mit behördlichen Sanktionen rechnen. Darauf haben sich die Innenexperten der großen Koalition am Dienstagabend in Berlin verständigt. Wie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der Deutschen Presse-Agentur dpa sagte, ist außerdem geplant, Spiele, bei denen die Tötung des Gegner simuliert wird, mit Bußgeldern zu ahnden. Betroffen davon wäre Paintball, ein Spiel, bei dem die Gegner mit Farbkugeln aufeinander schießen. Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Bosbach noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Auslöser der geplanten Gesetzesänderung war der Amoklauf eins Schülers in WinnendenNach Angaben des SPD-Abgeordneten Michael Hartmann soll eine neue Strafvorschrift eingeführt werden. Wer seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt und diese entwendet werden, riskiert drei Jahre Gefängnis. Waffenbesitzer müssen mit unangemeldeten Kontrollen rechnen. Eine Wohnung darf aber nicht gegen den Willen des Wohnungsinhabers betreten werden. „Wenn sich der Waffenbesitzer beharrlich weigert, seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen, muss die Behörde prüfen, ob die waffenrechtlich notwendige Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers noch gegeben ist“, sagte Bosbach. Dies kann zur Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Die Koalition verständigte sich ferner darauf, die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre anzuheben. Auch sollen die Behörden künftig häufiger prüfen können, ob die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz noch vorliegen. Bisher schreibt das Gesetz nur eine Prüfung nach drei Jahren vor. Geplant ist außerdem, Waffen mit biometrischen Sicherungen zu versehen.
Schließlich soll es eine Amnestieregelung für unerlaubten Waffenbesitz geben. Wer bis Jahresende seine illegale Waffe abgibt, werde straffrei bleiben

 

Quelle: Dpa.

 

 

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Kinderpornos: Landrat soll Strafe wegen Kinderpornos Zahlen (Wifka)

Im Prozess gegen den beurlaubten Landrat von Oberspreewald-Lausitz wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Geldstrafe von 19.600 Euro gefordert. Der Kommunalpolitiker Georg Dürrschmidt habe von 2004 bis 2007 in fünf Fällen kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet auf Rechnern in seiner Wohnung gespeichert, sagte der Anklagevertreter vor dem Amtsgericht Senftenberg. Während der Beweisaufnahme hätten Sachverständige diese Taten Dürrschmidt zugeordnet, äußerte er in seinem zweistündigem Plädoyer. Der 50-jährige Beschuldigte hatte die Vorwürfe bestritten und in dem seit Mitte Februar laufenden Prozess die Aussage dazu verweigert. Die Verteidigung beantragte Freispruch für ihren Mandanten. In dem Prozess habe es keine Belege dafür gegeben, dass Dürrschmidt zu pädophilen Kreisen gehört, hieß es im Plädoyer zur Begründung. Die Beweisaufnahme habe keine gesicherten Datenbestände auf seinen Computern ergeben. Alle von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel seien durch Sachverständige des Landeskriminalamtes in gelöschten Bereichen von Dürrschmidts Rechnern durch eine spezielle Software wiederhergestellt worden. Zudem könne er nicht wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt werden, wenn die Dateien gelöscht waren. Dagegen hat die Beweisaufnahme nach Darstellung der Cottbuser Staatsanwaltschaft die Täterschaft Dürrschmidts klar erwiesen. Mit den in seiner Wohnung in Großräschen (Oberspreewald-Lausitz) sichergestellten Computern habe er zielgerichtet nach Kinderpornos gesucht, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Schell. Diese Dateien seien weder zufällig noch durch einen unbekannten Dritten auf den Rechner gelangt, erklärte die Verteidigung. Die Geldstrafe solle in 140 Tagessätzen zu je 140 Euro bezahlt werden.Die Ermittler waren im Ergebnis von internationalen Suchaktionen im Internet nach Pädophilen durch die sogenannte IP-Kennung von Dürrschmidts Computer auf ihn aufmerksam geworden. Die mündliche Verhandlung wurde angesetzt, weil Dürrschmidt im vergangenen August eine verhängte Strafe der Staatsanwaltschaft in Höhe von 12.000 Euro nicht bezahlen wollte. Dies wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen.

Quelle Dpa.

 

 

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Elektrobranche in Deutschland sieht sich durch Produktpiraterie bedroht (Wifka) Bedrohung Personalauswahl

 

Produktpiraterie  stellt für vier von fünf  forschungsorientierten  Unternehmen  der Elektrobranche  eine existenzielle  Bedrohung  dar. Das ist eines der Ergebnisse einer  Umfrage  des  Verbands  der  Elektrotechnik , Elektronik und  Informationstechnik  (VDE) unter seinen 1300  Mitgliedsunternehmen  und -hochschulen. Jedes dritte für den Trendreport 2009 befragte Unternehmen war bereits  Opfer  von  Produktpiraterie , teilt der VDE anlässlich der  Hannover Messe  mit, die heute begonnen hat. Der Verband präsentiert sich dort in Halle 11 am Stand E 59, ebenso das VDE-Institut, das zusammen mit dem  Zoll  eine Initiative gegen  Produkt- und Markenpiraterie  gestartet hat.Während 93 Prozent der Unternehmen  Vorsichtsmaßnahmen  gegen  Industriespionage  wie  Zutrittskontrollen , erhöhte  IT-Sicherheit  und eine sorgfältige  Personalauswahl ergreifen, treffen 61 Prozent der befragten Hochschulen überhaupt keine  Vorkehrungen , um sich zu schützen, teilt der VDE weiter mit. Dabei geht es nicht nur um  Umsatzeinbußen, den 25 Prozent der befragten Unternehmen auf 50 Prozent des Umsatzes beziffern. “Noch gefährlicher wird es für den  Verbraucher , wenn er ein  gefälschtes  unsicheres Produkt erwirbt”, warnt VDE-Vorstandsvorsitzender Hans Heinz Zimmer. Daher arbeite das VDE-Institut intensiv mit den  europäischen  Zollbehörden  zusammen.Das VDE-Institut ist nach eigenen Angaben das erste Prüfhaus, das sein EU-weit markenrechtlich  geschütztes Prüfzeichen  von den europäischen  Zollbehörden  überwachen lässt. Der Zoll  kontrolliert  bei der  Wareneinfuhr  in die EU die Vorlage eines gültigen  Zertifikats  für jedes VDE-Prüfzeichen an einem Produkt. Die Zertifikate werden online verifiziert. Damit würden Hersteller, die ihre Produkte vom VDE-Institut auf ihre Sicherheit prüfen lassen, doppelt vor  Produktfälschungen  geschützt, erklärt der VDE.Aus dem Trendreport geht außerdem hervor, dass 63 Prozent der VDE- Mitgliedsunternehmen  und  Forschungseinrichtungen  meinen, dass die  Elektro- und Informationstechnik  weniger von der Wirtschaftskrise betroffen ist als andere Branchen. Ebenso glauben 63 Prozent, dass Deutschland wegen seiner guten  Technologieposition gestärkt aus der  Krise  hervorgehen wird. Allerdings bleibe der  Fachkräftemangel  ein Innovationshemmnis. 93 Prozent der Befragten glauben, dass sich der internationale Wettbewerb um Fachkräfte verschärfen wird; 81 Prozent glauben nicht, dass sie ihren Bedarf ausreichend decken können.

 

 

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